Jahresabschluss & EÜR
Wir erstellen für Sie die handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse und Einnahme-/Überschuss-Rechnungen gem. § 4 Abs. 3 EStG nach steueroptimierten Überlegungen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen den Jahresabschluss mit detailliertem Jahresabschlussbericht und Plausibilitätsprüfung als wichtigste Informationsquelle für Ihr Kreditinstitut. Wir achten daher bei der Erstellung der Jahresabschlüsse ebenso auf die Aussagefähigkeit gegenüber den Kreditinstituten. Insbesondere richten wir unser Augenmerk auf das Rating (Basel II), da hierdurch Ihr Kreditrahmen und Ihre Zinskonditionen maßgebend beeinflusst werden.
Abhängig von der Größe Ihres Unternehmens und der gewählten Gesellschaftsform sind die Anforderungen an den „Jahresabschluss“ höchst unterschiedlich, aber immer gesetzlich vorgeschrieben.
Haben Sie Fragen zum Jahresabschluss oder möchten Sie die steuerliche Berechnung direkt in Auftrag geben? Dann sprechen Sie uns an.
Unsere Leistungen für Sie:
- Handelsrechtlicher Jahresabschluss
- Steuerrechtlicher Jahresabschluss
- E-Bilanz
- Einnahmen-/Überschuss-Rechnungen gem. § 4 Abs. 3
- Jahresabschlussbericht
- Erstellung eines Anhangs
- Offenlegung / Hinterlegung beim Bundesanzeiger